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Soldatenversorgungsgesetz
Soldatenversorgungsgesetz
Beim Start in das zivile Berufsleben erhalten Soldat*innen der Bundeswehr umfangreiche Unterstützung. Wenn du im Sinne des Soldatenförderungsgesetzes (SVG) anspruchsberechtigt bist, übernimmt die Bundeswehr beispielsweise die Kosten für deine berufliche Weiterbildung. Lass dich bereits während deiner Dienstzeit individuell im Karrierecenter beim zuständigen Berufsförderungsdienst beraten.
Förderberechtigte
Soldat*innen (anspruchsberechtigt nach SVG)Förderart
ZuschussFortbildungsbereich
Weiterbildung zur beruflichen EingliederungFördergebiet
bundesweit, EUVoraussetzungen und Hinweise
- Förderung und Kostenerstattung im gesetzlichen Rahmen nach individuellem Anspruch für eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung
- individuelle Klärung: Beratungsgespräch mit dem zuständigen Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr
Fördergeber
Bundeswehr: BFDKontakt
Karrierecenter der Bundeswehr
-Dezernat Berufsförderung-
örtlich zuständiger Berufsförderungsdienst: zuständiger BFD
Allgemeine Informationen: Berufsförderungsdienst
Zusatzinformationen
Abhängig von der individuellen Verpflichtungszeit von Soldatinnen und Soldaten besteht ein gestaffelter Anspruch auf Förderung der schulischen und beruflichen Bildung. Im Zusammenspiel mit frühzeitiger Beratung und Förderung während der Dienstzeit kann für anspruchsberechtigte Soldat*innen ein maßgeschneidertes Paket zur Unterstützung der angemessenen Eingliederung in den Zivilberuf geschnürt werden. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit der Soldat*innen mit dem BFD wichtig, damit die individuellen Ziele erreicht werden können.