Bildungsfreistellung / Bildungsurlaub

Fünf Tage im Jahr bekommst du für deine persönliche Erweiterung geschenkt.
Dieses Recht auf eine Bildungsfreistellung, auch Bildungsurlaub genannt, garantiert dir die Landesregierung in Schleswig-Holstein. Unter mehr als 6.800 Angeboten kannst du dir einen Kurs, eine Seminarreise oder einen Workshop beispielsweise auf dem neuen Bildungsurlaubsportal Schleswig-Holstein aussuchen. Es können Weiterbildungsveranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Weiterbildung sowie Qualifizierungen für ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Engagement sein – also angefangen vom Yoga, über Kommunikation, Handwerk bis hin zu Künstlicher Intelligenz.

Für die Beantragung sind die folgenden Schritte wichtig:

  1. Du wählst dir eine Weiterbildungsveranstaltung aus, die für die Bildungsfreistellung anerkannt ist. Auf den Webseiten der Landesregierung und des Bildungsurlaubsportals auf dem Kursportal Schleswig-Holstein  findest du eine Übersicht.
  2. Informiere spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn den Arbeitgeber über deine geplante Weiterbildung und einige dich mit ihm über den Termin der Freistellung. Lass dir vom Veranstalter eine Kopie des Anerkennungsbescheides geben und lege diese deinem Arbeitgeber vor.
  3. Du meldest dich für die Weiterbildung verbindlich an.
  4. Nach Absolvierung der Weiterbildung erhälst du eine Teilnahmebescheinigung.
  5. Lege die Teilnahmebescheinigung deinem Arbeitgeber vor.

Förderberechtigte

Einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben alle Beschäftigten – Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Richterinnen und Richter des Landes sowie Beamtinnen und Beamte des Landes und der Kommunen -, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Schleswig-Holstein haben. Als Beschäftigte gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten sowie ihnen Gleichgestellte und andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind.
Keinen Anspruch haben Beamt*innen des Bundes sowie Soldat*innen.

Förderart

Bildungsfreistellung bei Lohnfortzahlung
Rechtsanspruch nach Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG SH)

Fortbildungsbereich

Weiterbildungsveranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Weiterbildung sowie Qualifizierungen für ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Engagement

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Voraussetzungen und Hinweise

  • einmal im Jahr nutzbar
  • In der Regel gilt die Freistellung für 5 Arbeitstage. Es ist möglich die Tage aus zwei Jahren zusammenlegen, um so einen längeren Kurs von 10 Tagen zu besuchen. Zudem ist es möglich, die Tage aufzuteilen, also sie für verschiedene Veranstaltungen zu nutzen.
  • Bildungsveranstaltungen, die für Teilzeitbeschäftigte konzipiert sind, deren Arbeitszeit die Hälfte oder weniger als die Hälfte der Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten beträgt, können auch mit einem mindestens 3,5 Zeitstunden pro Tag umfassenden Arbeits- und Zeitplan anerkannt werden.
  • Verständigung mit dem Arbeitgeber
  • Bei der Maßnahme handelt es sich um eine anerkannte Bildungsfreistellungsveranstaltung nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG SH).
  • als Präsenzveranstaltung, hybrid oder online

Fördergeber

Land Schleswig-Holstein

Kontakt

Beratung durch die Weiterbildungsberater*innen in Schleswig-Holstein

Antragstellung

beim jeweiligen Arbeitgeber