Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Aufstiegsstipendium
Aufstiegsstipendium
Jährlich vergibt die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung rund 1.000 neue Aufstiegsstipendien. Wer die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt, hat eine echte Chance, dabei zu sein.
Hast du deine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und anschließend insgesamt mindestens zwei Jahre gearbeitet? Kannst du besondere berufliche Leistungen belegen? Zum Beispiel ein besonders gutes Ergebnis in der Berufsabschlussprüfung oder bei einer Aufstiegsfortbildung? Dann stehen die Chancen gut.
Dein Arbeitgeber kann dich unterstützen, indem er einen begründeten Vorschlag einreicht.
Für das Aufstiegsstipendium gibt es in jedem Jahr zwei Auswahlverfahren. Der erste Schritt zum Stipendium ist eine Online-Bewerbung. Die weiteren Stufen im Auswahlverfahren sind ein Online-Kompetenz-Check und ein persönliches Gespräch.
Die Höhe des Stipendiums hängt von der Situation der Studierenden ab. So erhalten Vollzeitstudierende 934 Euro im Monat sowie ein Büchergeld von 80 Euro. Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren von monatlich 160 Euro pro Kind.
In jedem Fall werden die Stipendien unabhängig vom Einkommen als Pauschale gezahlt.
Eine Kommunikationsplattform, ein vielfältiges Seminarangebot, Fachtagungen und aktive Regionalgruppen ergänzen die Förderung der Stipendiatinnen und Stipendiaten.
Förderberechtigte
Beschäftigte, Selbstständige, Absolventen einer Berufsausbildung
Besonderheiten:
Menschen, die in Ausbildung und Beruf ihr besonderes Talent bewiesen haben, können sich um ein Stipendium für ein Studium zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bewerben.
- Hochschulzugangsberechtigung erworben durch mehrjährige Berufserfahrung, Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) oder eine berufliche Fortbildung (Techniker*in, Meister*in oder vergleichbare Abschlüsse)
- Auch wer vor, während oder nach der Ausbildung die Hochschulzugangsberechtigung erlangt hat, ist bewerbungsberechtigt
Förderart
Stipendium
Fortbildungsbereich
Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend
Fördergebiet
bundesweit, EU, Schweiz
Voraussetzungen und Hinweise
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung
- mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der Berufsausbildun
- ein Beleg für die besondere Leistungsfähigkeit und Begabung in Ausbildung und Beruf, zum Beispiel durch die Note der Berufsabschlussprüfung.
Im Auswahlverfahren zählen allein die beruflichen Qualifikationen und Leistungen. Der Schulabschluss und die Schulnoten sind unerheblich. Es gibt keine Altersgrenze. Die Bewerbung ist bereits vor Beginn eines Studiums möglich. Wer schon studiert, kann sich bis zum Ende des zweiten Studiensemesters bewerben.
- Studierende in einem Vollzeitstudium erhalten monatlich 934 € + 80 € Büchergeld.
- monatlich 160 € pro Kind Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren
- Auslandspauschale von monatlich 200 € für ein anrechenbares Auslandssemester
- Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang (als Präsenzstudium, Fernstudium oder Onlinestudium) erhalten 2.900 € im Kalenderjahr.
- Die Stipendien werden unabhängig vom Einkommen als Pauschale gezahlt.
Fördergeber
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Kontakt
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
Menuhinstraße 6
53113 Bonn
Tel.: 0228 / 6 29 31-0
E-Mail: info@sbb-stipendien.de
Webseite: https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium
Zusatzinformationen
Die vollständigen Richtlinien finden sich auf der Website des BMBF.