Bildungsfreistellung / Bildungsurlaub

Fünf Tage im Jahr bekommst du für deine persönliche Erweiterung geschenkt.
Dieses Recht auf eine Bildungsfreistellung, auch Bildungsurlaub genannt, garantiert dir die Landesregierung in Schleswig-Holstein. Unter mehr als 6.800 Angeboten kannst du dir einen Kurs, eine Seminarreise oder einen Workshop beispielsweise auf dem neuen Bildungsurlaubsportal Schleswig-Holstein aussuchen. Es können Weiterbildungsveranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Weiterbildung sowie Qualifizierungen für ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Engagement sein – also angefangen vom Yoga, über Kommunikation, Handwerk bis hin zu Künstlicher Intelligenz.

Für die Beantragung sind die folgenden drei Schritte wichtig:

  1. Du wählst dir eine Weiterbildungsveranstaltung aus, die für die Bildungsfreistellung anerkannt ist. Auf den Webseiten der Landesregierung und des Bildungsurlaubsportals auf dem Kursportal Schleswig-Holstein  findest du eine Übersicht.
  2. Informiere spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn den Arbeitgeber über deine geplante Weiterbildung und einige dich mit ihm über den Termin der Freistellung. Lass dir vom Veranstalter eine Kopie des Anerkennungsbescheides geben und lege diese deinem Arbeitgeber vor.
  3. Du meldest dich für die Weiterbildung verbindlich an.

Förderberechtigte

Beschäftigte mit Arbeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein (außer Beamt*innen sowie Soldat*innen und Zivildienstleistende des Bundes)

Förderart

Bildungsfreistellung bei Lohnfortzahlung
Rechtsanspruch nach Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG SH)

Fortbildungsbereich

Weiterbildungsveranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Weiterbildung sowie Qualifizierungen für ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Engagement

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Voraussetzungen und Hinweise

  • einmal im Jahr nutzbar
  • In der Regel gilt die Freistellung für 5 Arbeitstage.
  • Verständigung mit dem Arbeitgeber
  • Bei der Maßnahme handelt es sich um eine anerkannte Bildungsfreistellungsveranstaltung nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG SH).
  • als Präsenzveranstaltung, hybrid oder online

Fördergeber

Land Schleswig-Holstein

Kontakt

Beratung durch die Weiterbildungsberater*innen in Schleswig-Holstein

Antragstellung

beim jeweiligen Arbeitgeber