BA-Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter

Der Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt sowie die fortschreitende Digitalisierung sind zunehmende Herausforderungen für Arbeitgeber und ihre Beschäftigten. Sie erfordern die kontinuierliche Erweiterung der individuellen Kompetenzen. Im Rahmen der Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! beziehungsweise des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) berät der Arbeitgeber-Service Unternehmen bei

  • der Erhebung konkreter beruflicher Weiterbildungsbedarfe der Beschäftigten,
  • der Planung und Umsetzung von beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen,
  • sowie bei der Beantragung der Förderleistungen für die berufliche Weiterbildung der Beschäftigten.

Eine Förderung der beruflichen Weiterbildung der Beschäftigten ist möglich, wenn die Maßnahme insgesamt mehr als 120 Stunden dauert und Bildungsträger und Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.
Die Weiterbildung der Beschäftigten wird abhängig von der Unternehmensgröße durch teilweise oder vollständige Übernahme der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert.

Sofern mehrere Beschäftigte eines Unternehmens dieselbe Weiterbildung benötigen, kann vom Arbeitgeber ein Sammelantrag gestellt werden.

Förderberechtigte

Unternehmer*innen, Beschäftigte

Förderart

Zuschuss (anteilig für Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt)

Fortbildungsbereich

berufsbezogene Weiterbildung

Fördergebiet

bundesweit

Voraussetzungen und Hinweise

  • Die Beratung hinsichtlich des Personal- und Weiterbildungsbedarfes im Unternehmen erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit.
  • Die Antragstellung erfolgt durch den Arbeitgeber.
  • Unternehmen, die von tiefgreifenden strukturellen Veränderungen betroffen sind, können für die Beschäftigten ein Qualifizierungsgeld beantragen.
  • Es werden Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
  • Der Erwerb des Berufsabschlusses des Beschäftigten liegt mindestens zwei Jahre zurück.
  • Die Weiterbildung dauert mehr als 120 Stunden.
  • Es handelt sich um eine für die Förderung zugelassene Maßnahme.
  • Die Weiterbildung findet bei einer Weiterbildungseinrichtung statt, die nach AZAV zertifiziert ist.
  • Eine flexible Durchführung der Qualifizierung ist möglich, z.B. bei den Schulungszeiten (Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend).
  • Die Höhe der Lehrgangskosten richtet sich nach der Größe des Unternehmens. Für Beschäftigte in Kleinstunternehmen können 100 % der Lehrgangskosten übernommen werden. Unternehmen mit 50-499 Beschäftigten erhalten 50% der Lehrgangskosten.
  • Bei fehlender Finanzierungsbeteiligung des Arbeitgebers ist eine Förderung nur möglich, wenn
    • die Beschäftigten aus einem Kleinstbetrieb kommen
    • oder in einem KMU beschäftigt sind und entweder schwerbehindert sind oder mindestens 45 Jahren alt sind
    • und der Arbeitgeber dem Vorhaben zustimmt und in das Antragsverfahren involviert ist.
  • Arbeitgeber erhalten einen Arbeitsentgeltzuschuss je nach Größe des Unternehmens (siehe Schaubild).

 

Fördergeber

Bundesagentur für Arbeit

Kontakt

regionale, örtliche Agentur für Arbeit oder Jobcenter

Beratungstermin vereinbaren unter
0800 4 5555 20 (gebührenfrei)