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BA-Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter während der Kurzarbeit
BA-Förderung der beruflichen Weiterbildung
Beschäftigter während der Kurzarbeit
Der Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt sowie die fortschreitende Digitalisierung sind zunehmende Herausforderungen für Arbeitgeber und ihre Beschäftigten. Sie erfordern die kontinuierliche Erweiterung der individuellen Kompetenzen. Zeiten der Kurzarbeit können für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten genutzt und gefördert werden.
Der Arbeitgeber-Service berät Unternehmen unter anderem
- bei der Erhebung konkreter beruflicher Weiterbildungsbedarfe der Beschäftigten.
- bei der Planung und Umsetzung von beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen.
- bei der Beantragung der Förderleistungen für die berufliche Weiterbildung der Beschäftigten.
Eine Förderung der beruflichen Weiterbildung der Beschäftigten erfolgt, wenn die Maßnahme während der Kurzarbeit beginnt, insgesamt mehr als 120 Stunden dauert und der Bildungsträger und Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.
Je nach Größe des Unternehmens beträgt der Zuschuss für die Lehrgangskosten bis zu 100 %. Darüber hinaus werden für die Weiterbildung während der Kurzarbeit 50 % der Sozialversicherungsbeiträge übernommen.
Die Lehrgangskosten werden monatlich nachträglich erstattet und werden gemeinsam mit dem Antrag auf Kurzarbeitergeld beantragt.
Förderberechtigte
Unternehmer*innen
Förderart
Zuschuss
Fortbildungsbereich
berufsbezogene Weiterbildung
Fördergebiet
bundesweit
Voraussetzungen und Hinweise
- Die Weiterbildung beginnt während der Kurzarbeit.
- Die Weiterbildung dauert mehr als 120 Stunden.
- Es handelt sich um eine für die Förderung zugelassene Maßnahme bei einem zugelassenen Bildungsträger.
- Die Weiterbildung findet bei einer Weiterbildungseinrichtung statt, die nach AZAV zertifiziert ist.
- Weiterbildungskosten werden anteilig erstattet (50 % Erstattung des pauschalierten AG-Anteils der SV-Beiträge).
- Die Höhe der Lehrgangskosten richtet sich nach der Größe des Unternehmens; für Beschäftigte in Kleinstunternehmen können bis zu 100 % der Lehrgangskosten übernommen werden.
- Die Lehrgangskosten werden monatlich nachträglich erstattet und sind gemeinsam mit dem Antrag auf Kurzarbeitergeld zu beantragen.
- Bei fehlender Finanzierungsbeteiligung des Arbeitgebers ist eine Förderung nur möglich, wenn die Beschäftigten aus einem Kleinstbetrieb kommen oder in einem KMU-beschäftigt sind und entweder schwerbehindert sind oder mindestens 45 Jahre alt sind.
Fördergeber
Bundesagentur für Arbeit
Kontakt
regionale, örtliche Agentur für Arbeit
Beratungstermin vereinbaren unter
0800 4 5555 20 (gebührenfrei)