Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Eine gute Nachricht für alle Beschäftigten in Schleswig-Holstein, die sich beruflich weiterbilden möchten: Nach wie vor gibt es den Weiterbildungsbonus. Und zum 2. Februar 2026 treten mehrere positive Änderungen in Kraft. 60% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten werden vom Land übernommen. Der mögliche Höchstbetrag liegt bei 5.000 Euro pro Weiterbildung. Gefördert werden zudem mehrere Weiterbildungen pro Person im Jahr.
Die Beantragung erfolgt bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Förderberechtigte

  • Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis, aus dem sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen: Der/die Antragsteller/in muss in einem Unternehmen oder einer sonstigen Einrichtung in Schleswig-Holstein beschäftigt sein.

Nicht gefördert werden Selbstständige, Auszubildende, arbeitslos gemeldete Personen, Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte in Gebietskörperschaften (Bund, Land, Kommune), in Anstalten des öffentlichen Rechts und in Ämtern, Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis zu einem/einer Weiterbildungsträger/-in bzw. einer Weiterbildungseinrichtung für selbst durchgeführte Maßnahmen, Erwerbstätige in Religionsgemeinschaften – nicht betroffen von dieser Regelung sind Beschäftigte der Kirchen gemäß Art. 140 GG i. V. m. 137 Weimarer Reichsverfassung, Erwerbstätige in Transfergesellschaften.

Förderart

Zuschuss

Fortbildungsbereich

berufsbezogene Weiterbildung

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Voraussetzungen und Hinweise

  • Die Antragstellung erfolgt in der Regel online. Wer vom Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein aus dem Landesprogramm Arbeit 2021–2027 profitieren möchte, benötigt für den Online-Antrag ein Servicekonto Plus im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein. Ein Servicekonto Plus kann kostenlos und mithilfe der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und der Ausweis-App angelegt werden. Antragstellende sind dann authentifiziert und können ihren Online Antrag einreichen, ohne der IB.SH zusätzlich per Post einen Datenbegleitschein zu senden.
    Zudem kann der Antrag auch schriftlich eingereicht werden.
  • Die Weiterbildung muss bei einem Weiterbildungsträger stattfinden, der nach DIN ISO 9001 und/oder AZAV zertifiziert ist. Bei Fernunterricht ist eine Akkreditierung durch die ZFU erforderlich.
  • Die Weiterbildungseinrichtung hat den Sitz bzw. eine Betriebsstätte in SH; (sofern keine entsprechende Weiterbildung in SH angeboten wird, schriftliche Erklärung mit dem Antragsformular).
  • Der Zuschuss zur beruflichen Weiterbildungsmaßnahme umfasst 60 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten.
  • Der maximale Förderbetrag beträgt 5000 €/pro Antragstellenden und Weiterbildung.
  • Der/die Arbeitgeber/-in beteiligt sich mit (mindestens) 40 Prozent an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben. Zudem trägt er/sie die Differenz zwischen den maximal geförderten 5.000 Euro und den tatsächlichen Kosten des Seminarsbeteiligen. 
  • Der Antrag wird mindestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung eingereicht.
  • Der Erwerb eines rechtlich vorgegebenen Befähigungs- und Fachkundenachweises ist förderfähig.
  • Gefördert werden ausschließlich Weiterbildungsveranstaltungen ab 16 Zeitstunden einschließlich pädagogisch begründeter Pausen.
  • ausgeschlossen sind Kurse, die:
    • dem Erlernen und/oder dem Erwerb von Sprachen dienen;
    • dem Erwerb eines Führerscheins jeglicher Art dienen;
    • bereits durch eine andere Stelle gefördert werden bzw. für deren Förderung bereits ein Antrag bei einer anderen Stelle gestellt wurde, z. B. Programme, die durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) bezuschusst werden. Diese Programme bzw. Mittel sind dann vorrangig in Anspruch zu nehmen;
    • im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) gefördert werden bzw. für die ein entsprechender Antrag gestellt wurde;
    • bei Landwirtschaftskammern durchgeführt werden;
    • ein begleitendes Coaching bzw. Training.
  • Die beantragte Weiterbildung endet bis spätestens 31. Dezember 2028. In Abhängigkeit von der Inanspruchnahme des Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein und des insgesamt zur Verfügung stehenden Budgets kann die Förderung auch vor dem 31. Dezember 2028 beendet werden.

Fördergeber

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

 – onlineKontakt

Die Beratung erfolgt über das Team der Weiterbildungsberatung Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle für die Antragstellung in Schleswig-Holstein:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Postadresse: Investitionsbank Schleswig-Holstein, 24091 Kiel
Besucheradresse: Investitionsbank Schleswig-Holstein, Zur Helling 5-6, 24143 Kiel
Tel.: 0431 9905-2222
E-Mail: foerderprogramme@ib-sh.de
Webseite und Antragsformulare – online und in Papierform: A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein | IB.SH (ib-sh.de)

Zusatzinformationen:

Informationen auf der Seite der Landesregierung:
Weiterbildungsbonus SH

FAQs zum Weiterbildungsbonus SH – Januar 2026