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Weiterbildungsstipendium
Weiterbildungsstipendium
Du hast deine Ausbildung super abgeschlossen und in deinem Beruf die ersten Erfahrungen gesammelt. Nun möchtest du gern weiterkommen. Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge berufliche Talente, die nach einer Berufsausbildung mehr erreichen wollen.
Wer für das Weiterbildungsstipendium ausgewählt wird, kann damit auch mehrere Weiterbildungsmaßnahmen finanzieren, so lange diese im finanziellen Rahmen von maximal 8.700 € (ab 1. Januar 2025 sind es 9.135 €) und im zeitlichen Rahmen von drei Jahren liegen. Sogar für eine Weiterbildung im Ausland lässt sich die Studienförderung nutzen.
Vergeben wird das Stipendium – je nach Beruf – von deiner Kammer oder Berufsbildungsstelle, bei der dein Berufsausbildungsvertrag eingetragen war.
Für die bundesgesetzlich geregelten Fachberufe im Gesundheitswesen ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) die Ansprechpartnerin.
Förderberechtigte
Beschäftigte, Arbeitssuchende mit abgeschlossener BerufsausbildungFörderart
Stipendium
Fortbildungsbereich
fachbezogene berufliche Weiterbildungen oder fachübergreifende Qualifizierungen, wie z. B. Sprach- und Rhetorikkurse oder Computerkurse
Fördergebiet
bundesweit
Voraussetzungen und Hinweise
- Teilnahme am Bewerbungsverfahren – eine der drei Voraussetzungen ist erfüllt:
- Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden
- bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der ersten drei Plätze belegt
- Nachweis der besonderen Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule
- anerkannter Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen
- Höchstalter: 24 Jahre (bestimmte Ausnahmen wie Anrechnung von Freiwilligendienst oder Elternzeit sind möglich)
- berufstätig – wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet
- Die Förderhöhe beträgt bis zu 8.700 €, verteilt auf drei Jahre bei einem Eigenanteil von 10 % je Fördermaßnahme.
- Neben den Kursgebühren werden Fahrten, Arbeitsmaterial und Unterkunft bezuschusst.
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein berufsbegleitendes Studium förderfähig.
Fördergeber
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Kontakt
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) gGmbH
Menuhinstraße 6
53113 Bonn
Tel.: 0228 / 6 29 31-0
E-Mail: info@sbb-stipendien.de
Webseite: www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium
Zusatzinformationen
Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/08/2024-08-08-Bekanntmachung-Berufsausbildung.html