Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Aufstiegs-BAföG
Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG ist heute attraktiver denn je.
Das Aufstiegs-BAföG fördert deine Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister*in, Fachwirt*in, Techniker*in, Erzieher*in oder Betriebswirt*in und das unabhängig vom Alter. Es unterstützt dich, um folgende Abschlüsse auf einer der drei Fortbildungsstufen zu erreichen: Geprüfte*r Berufsspezialist*in, Bachelor Professional und Master Professional.
Dabei hat sich der Leistungsumfang deutlich erweitert. Das bedeutet zum Beispiel:
- Du bekommst einen Vollzuschuss zum Lebensunterhalt bei einer Fortbildung in Vollzeit.
- Zu deinen Fortbildungskosten werden 50 % Zuschuss gewährt.
- Bei bestandener Prüfung gibt es einen Darlehenserlass von 50 %.
- Und gründest du anschließend eine eigene Existenz, wird das Darlehen vollständig erlassen.
Es lohnt sich also, das Aufstiegs-BAföG zu beantragen.
Förderberechtigte
Beschäftigte, Arbeitslose, Selbstständige, Nichtberufstätige (alle Personengruppen) ohne Altersbegrenzung, Soldat*innen
Förderart
Zuschuss
Fortbildungsbereich
- Geprüfte*r Berufsspezialist*in
- Bachelor Professional
- Master Professional
Fördergebiet
bundesweit
Voraussetzungen und Hinweise
Maßnahmen der Aufstiegsfortbildung sind in allen Wirtschaftsbereichen in der Regel förderfähig, wenn sie
- gezielt auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung nach den drei beruflichen Fortbildungsstufen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Fortbildungsabschlüsse (z.B. Staatlich anerkannte*r Erzieher*in) vorbereiten.
- mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
- bei Maßnahmen auf der ersten Fortbildungsstufe mindestens 200 Unterrichtsstunden beinhalten.
Außerdem ist die Gesamtdauer entscheidend, die Maßnahme kann dabei in mehrere Abschnitte gegliedert sein.
Folgender Zuschuss kann gewährt werden
- Vollzuschuss zum Lebensunterhalt bei Fortbildung in Vollzeit
- Beim Unterhaltsbeitrag liegt der Vermögensfreibetrag bei 45.000 € und erhöht sich bei Ehepaaren und Kind jeweils um 2.300 €.
- 50 % Zuschuss zu Fortbildungskosten
- Beitragsfinanzierung in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren bis maximal 15.000 €
- Kinderbetreuungszuschuss für Alleinerziehende von monatlich 150 € pro Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres des Kindes (Fortbildungen in Vollzeit und Teilzeit)
- Bei bestandener Prüfung Darlehenserlass von 50 %
- Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen vollständig erlassen.
Empfehlung: Um die Förderung für die volle Maßnahmezeit zu erhalten, stelle den Antrag 2 bis 3 Monate vor ihrem Beginn.
Fördergeber
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Kontakt
Zuständige Stelle für die Antragstellung in Schleswig-Holstein:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Postadresse: Investitionsbank Schleswig-Holstein, 24091 Kiel
Besucheradresse: Investitionsbank Schleswig-Holstein, Zur Helling 5-6, 24143 Kiel
Tel.: 0431 / 99 05 – 4444 (montags bis donnerstags 8 bis 12 Uhr, dienstags zusätzlich 14 bis 17 Uhr)
E-Mail: aufstiegsbafoeg@ib-sh.de
Webseite: Informationen und Antragsunterlagen der IB.SH
Zusatzinformationen
Wie funktioniert das Aufstiegs-BAföG?
Informationen des BMBF