Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG ist heute attraktiver denn je.
Das Aufstiegs-BAföG fördert deine Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister*in, Fachwirt*in, Techniker*in, Erzieher*in oder Betriebswirt*in und das unabhängig vom Alter. Es unterstützt dich, um folgende Abschlüsse auf einer der drei Fortbildungsstufen zu erreichen: Geprüfte*r Berufsspezialist*in, Bachelor Professional und Master Professional.
Dabei hat sich der Leistungsumfang deutlich erweitert. Das bedeutet zum Beispiel:

  • Du bekommst einen Vollzuschuss zum Lebensunterhalt bei einer Fortbildung in Vollzeit.
  • Zu deinen Fortbildungskosten werden 50 % Zuschuss gewährt.
  • Bei bestandener Prüfung gibt es einen Darlehenserlass von 50 %.
  • Und gründest du anschließend eine eigene Existenz, wird das Darlehen vollständig erlassen.

Es lohnt sich also, das Aufstiegs-BAföG zu beantragen.

Förderberechtigte

Beschäftigte, Arbeitslose, Selbstständige, Nichtberufstätige (alle Personengruppen) ohne Altersbegrenzung, Soldat*innen

Förderart

Zuschuss

Fortbildungsbereich

  • Geprüfte*r Berufsspezialist*in
  • Bachelor Professional
  • Master Professional

Fördergebiet

bundesweit

Voraussetzungen und Hinweise

Maßnahmen der Aufstiegsfortbildung sind in allen Wirtschaftsbereichen in der Regel förderfähig, wenn sie

  • gezielt auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung nach den drei beruflichen Fortbildungsstufen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Fortbildungsabschlüsse (z.B. Staatlich anerkannte*r Erzieher*in) vorbereiten.
  • mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
  • bei Maßnahmen auf der ersten Fortbildungsstufe mindestens 200 Unterrichtsstunden beinhalten.

Außerdem ist die Gesamtdauer entscheidend, die Maßnahme kann dabei in mehrere Abschnitte gegliedert sein.

Folgender Zuschuss kann gewährt werden

  • Vollzuschuss zum Lebensunterhalt bei Fortbildung in Vollzeit
  • Beim Unterhaltsbeitrag liegt der Vermögensfreibetrag bei 45.000 € und erhöht sich bei Ehepaaren und Kind jeweils um 2.300 €.
  • 50 % Zuschuss zu Fortbildungskosten
  • Beitragsfinanzierung in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren bis maximal 15.000 € 
  • Kinderbetreuungszuschuss für Alleinerziehende von monatlich 150 € pro Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres des Kindes (Fortbildungen in Vollzeit und Teilzeit)
  • Bei bestandener Prüfung Darlehenserlass von 50 %
  • Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen vollständig erlassen.

Empfehlung: Um die Förderung für die volle Maßnahmezeit zu erhalten, stelle den Antrag 2 bis 3 Monate vor ihrem Beginn.

Fördergeber

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

logo-BMBF

Kontakt

Zuständige Stelle für die Antragstellung in Schleswig-Holstein:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Postadresse: Investitionsbank Schleswig-Holstein, 24091 Kiel
Besucheradresse: Investitionsbank Schleswig-Holstein, Zur Helling 5-6, 24143 Kiel 
Tel.: 0431 / 99 05 – 4444 (montags bis donnerstags 8 bis 12 Uhr, dienstags zusätzlich 14 bis 17 Uhr)
E-Mail: aufstiegsbafoeg@ib-sh.de
Webseite: Informationen und Antragsunterlagen der IB.SH

Zusatzinformationen

Wie funktioniert das Aufstiegs-BAföG?
Informationen des BMBF