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Fran Innocenti / unsplash

Arbeitshilfe: Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0

Der Paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe zum Thema Flucht und Migration veröffentlicht. Die Broschüre bietet einen kompakten Überblick über die neuen Regelungen für die Aufenthalte zum Zwecke der Arbeit, des Studiums oder der Aus- und Weiterbildung des aktuellen  Fachkräfteeinwanderungsgesetzes.
Autor der Broschüre ist Claudius Voigt, „Projekt Q – Qualifizierung der Flüchtlingsberatung“ der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA). 

Die aktuellsten Regelungen sind seit Juni 2024 in Kraft: 
Mit der „Chancenkarte“ dürfen sich ausländische Fachkräfte zur Jobsuche ein Jahr lang in Deutschland aufhalten. Voraussetzung dafür sind Sprachkenntnisse sowie entweder eine als voll gleichwertig mit einer deutschen anerkannten Berufsqualifikation oder ein im Herkunftsland staatlich anerkannter Hochschul- oder Berufsabschluss.
Zudem gilt die „Westbalkanregelung“ wieder. Demnach dürfen jährlich bis zu 50.000 Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien in nicht-reglementierten Berufen in Deutschland arbeiten.
Broschüre: Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0  (pdf, nicht barrierefrei)