Aufstiegs-BAföG
Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG (AFGB) ist heute attraktiver denn je.
Das Aufstiegs-BAföG fördert deine Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister*in, Fachwirt*in, Techniker*in, Erzieher*in oder Betriebswirt*in und das unabhängig vom Alter. Es unterstützt dich, um folgende Abschlüsse auf einer der drei Fortbildungsstufen zu erreichen: Geprüfte*r Berufsspezialist*in, Bachelor Professional und Master Professional.
Dabei hat sich der Leistungsumfang deutlich erweitert. Das bedeutet zum Beispiel:
- Du bekommst einen Vollzuschuss zum Lebensunterhalt bei einer Fortbildung in Vollzeit.
- Zu deinen Fortbildungskosten werden 50 % Zuschuss gewährt.
- Bei bestandener Prüfung gibt es einen Darlehenserlass von 50 %.
- Und gründest du anschließend eine eigene Existenz, wird das Darlehen vollständig erlassen.
Es lohnt sich also, das Aufstiegs-BAföG zu beantragen.

Förderberechtigte
Beschäftigte, Arbeitslose, Selbstständige, Nichtberufstätige (alle Personengruppen) ohne Altersbegrenzung, Soldat*innen
Auch Bürger*innen der Europäischen Union, Migrant*innen und Geflüchtete, die in Deutschland leben können das Aufstiegs-BAföG erhalten. Die konkreten Anforderungen ergeben sich jeweils unmittelbar aus § 8 AFBG.
Förderart
Zuschuss
Fortbildungsbereich
- Geprüfte*r Berufsspezialist*in
- Bachelor Professional
- Master Professional
Fördergebiet
bundesweit
Voraussetzungen und Hinweise
Maßnahmen der Aufstiegsfortbildung sind in allen Wirtschaftsbereichen in der Regel förderfähig, wenn sie
- gezielt auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung nach den drei beruflichen Fortbildungsstufen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Fortbildungsabschlüsse (z.B. Staatlich anerkannte*r Erzieher*in) vorbereiten.
- mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
- bei Maßnahmen auf der ersten Fortbildungsstufe mindestens 200 Unterrichtsstunden beinhalten.
Außerdem ist die Gesamtdauer entscheidend, die Maßnahme kann dabei in mehrere Abschnitte gegliedert sein.
Folgender Zuschuss kann gewährt werden
- Vollzuschuss zum Lebensunterhalt bei Fortbildung in Vollzeit
- Beim Unterhaltsbeitrag liegt der Vermögensfreibetrag bei 45.000 € und erhöht sich bei Ehepaaren und Kind jeweils um 2.300 €.
- 50 % Zuschuss zu Fortbildungskosten
- Beitragsfinanzierung in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren bis maximal 15.000 €
- Kinderbetreuungszuschuss für Alleinerziehende von monatlich 150 € pro Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres des Kindes (Fortbildungen in Vollzeit und Teilzeit)
- Bei bestandener Prüfung Darlehenserlass von 50 %
- Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen vollständig erlassen.
Empfehlung: Um die Förderung für die volle Maßnahmezeit zu erhalten, stelle den Antrag 2 bis 3 Monate vor ihrem Beginn.
Fördergeber
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Kontakt
Zuständige Stelle für die Antragstellung in Schleswig-Holstein:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Postadresse: Investitionsbank Schleswig-Holstein, 24091 Kiel
Besucheradresse: Investitionsbank Schleswig-Holstein, Zur Helling 5-6, 24143 Kiel
Tel.: 0431 / 99 05 – 4444 (montags bis donnerstags 8 bis 12 Uhr, dienstags zusätzlich 14 bis 17 Uhr)
E-Mail: aufstiegsbafoeg@ib-sh.de
Webseite: Informationen und Antragsunterlagen der IB.SH
direkt zum ONLINE-ANTRAG
Zusatzinformationen
Wie funktioniert das Aufstiegs-BAföG?
Informationen des BMBF
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/das-gesetz/fragen-und-antworten/fragen-und-antworten.html