BA-Förderung beruflicher Weiterbildung von Arbeitslosen bzw. von Arbeitslosigkeit Bedrohten (Bildungsgutschein)

Wenn du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist, kannst du für deine berufliche Weiterbildung von der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter einen Bildungsgutschein erhalten, wenn die Weiterbildung für eine neue Beschäftigung notwendig ist.
Das gilt auch, falls du einen Berufsabschluss nachholen möchtest, weil du bisher noch keine Berufsausbildung absolviert hast.
Die Weiterbildungsmaßnahme wählst du bei einem für die Förderung zugelassenen Bildungsträger selbst aus. Lass dich dabei bei deiner örtlichen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter beraten.
Mit dem Bildungsgutschein werden die Kosten der Weiterbildung übernommen. Dazu gehören die Lehrgangskosten, sowie Kosten für Fahrten zur Bildungsstätte, gegebenenfalls Unterkunft, Verpflegung und Kinderbetreuung.

Förderberechtigte

Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte

Förderart

Zuschuss (Bildungsgutschein)

Fortbildungsbereich

berufsbezogene Weiterbildung

Fördergebiet

bundesweit

Abbildung zur Förderung beruflicher Weiterbildung von Arbeitslosen bzw. von Arbeitslosigkeit Bedrohten (Bildungsgutschein)

Voraussetzungen und Hinweise

  • Den Bildungsgutschein gibt es nach einer Beratung bei der örtlichen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
  • Die Weiterbildung findet bei einer Weiterbildungseinrichtung statt, die nach AZAV zertifiziert ist.
  • Du kannst ihn erhalten, wenn die Weiterbildung notwendig ist,
    • um dich bei Arbeitslosigkeit beruflich wieder einzugliedern,
    • um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden,
    • einen fehlenden Berufsabschluss zu erwerben.
  • Du wählst eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme  entsprechend des im Bildungsgutschein festgelegten Bildungsziels bei einem zugelassenen Bildungsträger aus.
  • Vor Beginn der Maßnahme legt der ausgewählte Träger der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter den Bildungsgutschein vor.
  • Mit dem Bildungsgutschein können folgende Ausgaben gedeckt werden:
    • Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung,
    • Fahrtkosten,
    • Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung,
    • Kosten für Kinderbetreuung.

Fördergeber

Bundesagentur für Arbeit

Kontakt

regionale oder örtliche Agentur für Arbeit oder das entsprechende Jobcenter

Beratungstermin vereinbaren unter
0800 4 5555 20 (gebührenfrei)