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Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs
Förderung der Weiterbildung in Unternehmen
des Güterkraftverkehrs
Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen können einen Zuschuss für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten erhalten. Diese können unter anderem in folgenden Bereichen stattfinden:
- Vorbereitungslehrgänge
- Weiterbildungen für bestimmte Transportarten
- weiterführende berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr
Für kleine Unternehmen beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 1.050 € pro berücksichtigungsfähiges Fahrzeug. Mittlere Unternehmen erhalten bis zu 60 % und maximal 900 €. Alle anderen Antragsteller bekommen einen Zuschuss von bis zu 50 % bis maximal 750 €. Weitere Informationen gibt es beim Bundesamt für Güterverkehr, das auch die Anträge entgegennimmt.
Voraussetzungen und Hinweise
- Gefördert werden obligatorische allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen, z. B. Schulungen zu Fahrsicherheit und -ökonomie sowie Weiterbildungen für bestimmte Transportarten.
- Der Zuschuss berechnet sich wie folgt: Anzahl der berücksichtigungsfähigen Fahrzeuge x Fördersatz.
- Fördersatz:
bis zu 1.050 € bei kleinen Unternehmen
bis zu 900 € bei mittleren Unternehmen
bis zu 750 € bei anderen Antragstellern - Förderhöhe:
bei kleinen Unternehmen bis zu 70 %
bei mittleren Unternehmen bis zu 60 %
bei anderen Antragstellern bis zu 50 % - Zuwendungshöchstbetrag je Maßnahme: 2 Mio. €,
Fördergeber
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)Kontakt
Bundesamt für Güterverkehr (BAG)Werderstraße 34
50498 Köln
Tel.: 0221 57762699
E-Mail: info.foerderprogramme@bag.bund.de