Förderung der Weiterbildung in Unternehmen
des Güterkraftverkehrs

Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen können einen Zuschuss für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten erhalten. Diese können unter anderem in folgenden Bereichen stattfinden:

  • Vorbereitungslehrgänge
  • Weiterbildungen für bestimmte Transportarten
  • weiterführende berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr

Für kleine Unternehmen beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 1.050 € pro berücksichtigungsfähiges Fahrzeug. Mittlere Unternehmen erhalten bis zu 60 % und maximal 900 €. Alle anderen Antragsteller bekommen einen Zuschuss von bis zu 50 % bis maximal 750 €. Weitere Informationen gibt es beim Bundesamt für Güterverkehr, das auch die Anträge entgegennimmt.

Voraussetzungen und Hinweise

  • Gefördert werden obligatorische allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen, z. B. Schulungen zu Fahrsicherheit und -ökonomie sowie Weiterbildungen für bestimmte Transportarten.
  • Der Zuschuss berechnet sich wie folgt: Anzahl der berücksichtigungsfähigen Fahrzeuge x Fördersatz.
  • Fördersatz:
    bis zu 1.050 € bei kleinen Unternehmen
    bis zu 900 € bei mittleren Unternehmen
    bis zu 750 € bei anderen Antragstellern
  • Förderhöhe:
    bei kleinen Unternehmen bis zu 70 %
    bei mittleren Unternehmen bis zu 60 %
    bei anderen Antragstellern bis zu 50 %
  • Zuwendungshöchstbetrag je Maßnahme: 2 Mio. €,
Abbildung zur Förderung der Unternehmen des Güterkraftverkehrs

Fördergeber

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
BMVI

Kontakt

Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
Werderstraße 34
50498 Köln
Tel.: 0221 57762699
E-Mail: info.foerderprogramme@bag.bund.de

Zusatzinformationen

Förderung von Weiterbildung