Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen werden mit den in Deutschland geltenden verglichen. Geprüft wird, ob sie im jeweiligen Beruf gleichwertig sind. Im Ergebnis kann eine vollständige oder teilweise Anerkennung der Berufsqualifikation erfolgen. Bei einer Teilanerkennung wird auf die fehlenden Kenntnisse hingewiesen. Diese können durch Weiterbildungen erworben werden.