AZAV

AZAV steht für „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“. Hierbei handelt es sich um eine Verordnung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), welche die Zulassung von Bildungsträgern und Weiterbildungsmaßnahmen über Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit regelt.