Externenprüfung

In besonderen Fällen können Personen eine Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf machen, ohne dass sie an einer vorangegangenen Berufsausbildung teilgenommen haben. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie langjährig in dem Beruf tätig gewesen sind. Sie nehmen an der gleichen Abschlussprüfung und mit denselben Anforderungen teil wie reguläre Auszubildende.