Freiberuflich Tätige

Freiberufliche Tätige gehören zur Gruppe der Selbstständigen. Sie stehen nicht im Angestelltenverhältnis. Sie üben eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit aus. Zu ihnen gehören unter anderen auch Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Ingenieure, Architekten, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Sie zahlen keine Gewerbesteuer.