Integrationsamt

Das Integrationsamt (in Bayern, NRW und Saarland: Inklusionsamt) ist als Behörde zuständig für die Umsetzung der Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben, die entsprechend deren Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft gesichert werden soll. Integrationsämter sind gleichermaßen für Menschen mit Behinderung wie auch für Arbeitgeber*innen tätig.