Pflegezeit

Anspruch auf Pflegezeit wird Beschäftigten gewährt, die nahe Angehörige pflegen. Dies gilt, unabhängig vom Pflegegrad, für die Betreuung in häuslicher Umgebung, in bestimmten Fällen auch außerhäuslich. Es handelt sich um eine sozialversicherte, vom Arbeitgeber nicht bezahlte vollständige oder teilweise Freistellung bis zu sechs Monaten. Der Anspruch besteht nur gegenüber Arbeitgeber*innen mit mehr als 15 Beschäftigten.