Zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten werden in Deutschland statistisch alle Arbeitnehmer*innen gezählt, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III) sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung SGB III gezahlt werden.