Zum Start in das neue Schuljahr, beziehungsweise ins Wintersemester 2022/23 erhalten Studierende und Auszubildende mehr Geld. Dies und andere Änderungen wurden vom Deutschen Bundestag mit der 27. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beschlossen. Sie beinhaltet unter anderem:
- Der maximale Fördersatz liegt nun monatlich bei 452 Euro.
- Der Wohnkostenzuschlag steigt auf 360 Euro.
- Einmalig wird ein Heizkostenzuschlag von 230 € gezahlt.
- Die Altersgrenze wird auf 45 Jahre angehoben.
Die 28. Novelle ist in Vorbereitung. Sie beinhaltet ein „Notfall-BAföG“ für Krisenzeiten.