Zum 1. Januar 2026 haben die Beratungsstellen „Faire Integration“ ihre Arbeit auf einer neuen gesetzlichen Grundlage aufgenommen. „Ziel ist es, durch eine arbeits- und sozialrechtliche Beratung Drittstaatsangehörige vor Ausbeutung und zugleich Einheimische vor Lohndumping zu schützen.“, heißt es in einer Pressemeldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Diese Beratungsstellen gibt es in allen Bundesländern. Das Beratungsangebot ist unentgeltlich, mehrsprachig und richtet sich sowohl an Drittstaatsangehörige im Inland, als auch an Drittstaatsangehörige, die sich noch im Ausland befinden, aber in Deutschland arbeiten möchten.
Gleichzeitig besteht seit 1. Januar 2026 die Pflicht für Arbeitgeber, auf das Beratungsangebot von „Faire Integration“ hinzuweisen (§ 45c Aufenthaltsgesetz).
In Schleswig-Holstein ist der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V. für die Beratung zuständig.
Faire Integration wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.
