Das Bundeskabinett hat die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert. Dies gilt bis zum 31. Dezember 2026. Betriebe, die sich bereits in Kurzarbeit befinden, haben dadurch die Möglichkeit, anstelle der regulären Bezugsdauer von 12 Monaten bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten zu beziehen.
Die durch Kurzarbeit frei werdenden Arbeitszeitkapazitäten können von den Betrieben zum Beispiel für Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden.
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