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Änderungen im SGB VI-Anpassungsgesetz

Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (sog. SGB VI-Anpassungsgesetz) beschlossen. In der dazu veröffentlichten Pressemeldung heißt es unter anderem: „Die aktuell in einem Förderprogramm durchgeführte Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen wird bei der Bundesagentur für Arbeit verstetigt. Damit werden mehr Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen in Fachkrafttätigkeiten kommen.“

Bislang war die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung oft nur im Rahmen befristeter Förderprogramme wie „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ zugänglich. Künftig wird sie gesetzliche Pflichtaufgabe der Bundesagentur für Arbeit sein. Diese umfasst die Information zu individuellen Wegen zur Anerkennung, zu Qualifizierungsmaßnahmen zum Ausgleich von Unterschieden sowie zur finanziellen Förderung solcher Maßnahmen.

Die komplette Pressemitteilung können Sie hier lesen.