Die Antragsfrist für den Anerkennungszuschuss wurde bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Die finanzielle Förderung ist für Fachkräfte mit ausländischem Berufs- oder Studienabschluss bestimmt. Darüber informiert das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Der Anerkennungszuschuss und die Qualifizierungsförderung werden fortgeführt und um ein weiteres Instrument ergänzt. Künftig sind auch Kosten, die im Rahmen einer Qualifikationsanalyse zur Feststellung beruflicher Kompetenzen anfallen, förderfähig. Anträge für die genannten Förderinstrumente bis zum 30. Juni 2023 bei der zentralen Förderstelle im Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gestellt werden.
Grundsätzlich können Anträge auf Kostenerstattung innerhalb von neun Monaten ab der Förderzusage, in jedem Fall aber spätestens bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Die beantragte Gesamtförderung der Kosten soll insgesamt pro Person mindestens 100 Euro betragen.