Höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse verspricht das neue Gesetz zum Aufstiegs-BAföG.
Dazu ein aktuelles Interview mit Siegfried Erber von der Investitionsbank SH vom 6. Weiterbildungstag SH im September 2020.
Am 1. August 2020 trat es in Kraft. Insgesamt stehen in der laufenden Wahlperiode zusätzlich 350 Millionen Euro zur Verfügung.
Neu ist, dass ein Aufstieg über alle drei Fortbildungsstufen bis auf „Master-Niveau“ unterstützt wird. Die Förderung umfasst auch die Vorbereitung auf Prüfungen für Abschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung.
Im Sinne der Vereinbarkeit von Familie wird die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte von bisher 50 Prozent zu einem Vollzuschuss ausgeweitet, der nicht zurückzuzahlen ist. Der einkommensabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende steigt von 130 auf 150 Euro.
Auch der Zuschuss auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt auf 50 Prozent. Ein weiterer Anreiz für die Teilnahme an Aufstiegsprüfungen: Bei erfolgreichem Abschluss wird die Hälfte des Darlehens erlassen.
Ebenso profitieren Existenzgründer. Ihnen wird das Restdarlehen für Fortbildungskosten vollkommen erlassen. So können sie schuldenfrei in die Selbstständigkeit starten.
Die Möglichkeiten, die Rückzahlung eines Darlehens zu stunden oder gar zu erlassen, werden für Geringverdiener erweitert.