Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, kündigte ein neues Weiterbildungsgesetz an.
Demnach können Beschäftigte künftig bis zu einem Jahr eine bezahlte Bildungszeit in Anspruch nehmen. Teilzeit ist ebenso möglich. Auch Praktikanten und Azubis finden im Gesetz Berücksichtigung.
Nach österreichischem Vorbild und gepaart mit weiteren Maßnahmen will der Minister das Weiterbildungsgesetz einführen.
„Der Gesetzentwurf solle in den kommenden Wochen im Bundeskabinett beraten und auf den Weg gebracht werden. Angesichts des Fachkräftemangels eröffne das Gesetz Beschäftigten zusätzliche Chancen, betonte der Arbeitsminister“, heißt es in einem Beitrag der tageschau am 16. Januar 2023.