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Bundesgerichtshof fällt Urteil zu Onlinekursen

„Die Entwicklung mag kurzfristig für Verunsicherung sorgen, könnte langfristig aber zu mehr Qualität und Seriosität in der Weiterbildungslandschaft führen. Im Zweifel sollte man fachkundigen Rat einholen – es geht um das Vertrauen der Kunden und die eigene Existenz.“, so das Fazit des Autors.

Hinweis: BGH, Urteil vom 12. Juni 2025, Az. III ZR 109/24