Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Erwerbstätige, freiberuflich Tätige, Inhaberinnen und Inhaber von Kleinstbetrieben und Auszubildende in Schleswig-Holstein, die sich beruflich weiterbilden möchten, können den Weiterbildungsbonus beantragen. 

Förderberechtigte

  • Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis, aus dem sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen (u. a. Arbeitnehmer/-innen, Auszubildende): Der/die Antragsteller/in muss in einem Unternehmen oder einer sonstigen Einrichtung beschäftigt sein.
  • Erwerbstätige, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen (u. a. Selbstständige, Freiberufler/-innen, Inhaber/-innen von Unternehmen): Der Betrieb muss seinen Betriebssitz und Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein haben.

Nicht gefördert werden Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte in Gebietskörperschaften (Bund, Land, Kommune), in Anstalten des öffentlichen Rechts und in Ämtern.

Förderart

Zuschuss

Fortbildungsbereich

berufsbezogene Weiterbildung

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Voraussetzungen und Hinweise

  • NEU: Wer vom Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein aus dem Landesprogramm Arbeit 2021–2027 profitieren möchte, benötigt ab dem 15. September für den Online-Antrag ein Servicekonto Plus im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein. Ein Servicekonto Plus kann kostenlos und mithilfe der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und der Ausweis-App angelegt werden. Antragstellende sind dann authentifiziert und können ihren Online Antrag einreichen, ohne der IB.SH zusätzlich per Post einen Datenbegleitschein zu senden.
  • Weiterbildungseinrichtung mit Sitz bzw. einer Betriebsstätte in SH (sofern keine entsprechende Weiterbildung in SH angeboten wird, schriftliche Erklärung mit dem Antragsformular)
  • Der Zuschuss zur beruflichen Weiterbildungsmaßnahme umfasst bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten.
  • Der maximale Förderbetrag beträgt 1.500 €/pro Antragstellenden und Kalenderjahr.
  • Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber oder die/der Erwerbstätige bei selbstständiger Tätigkeit müssen sich zu mindestens 60% an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.
  • Selbstständige, Freiberufler*innen und Inhaber*innen von Kleinstbetrieben übernehmen den Arbeitgeberanteil.
  • Der Antrag wird vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung eingereicht. Er kann komplett online gestellt werden.
  • Gefördert werden ausschließlich Weiterbildungsveranstaltungen ab 16 Zeitstunden einschließlich pädagogisch begründeter Pausen.
  • Die Förderung beginnt frühestens am 01.11.2022 und muss spätestens am 31.12.2028 beendet sein. In Abhängigkeit von der Inanspruchnahme des Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein und des insgesamt zur Verfügung stehenden Budgets kann die Förderung auch vor dem 31.12.2028 beendet werden. Neu

Fördergeber

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes SH

Kontakt

Die Beratung erfolgt über das Beratungsnetz Weiterbildung.

Zuständige Stelle für die Antragstellung in Schleswig-Holstein:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Postadresse: Investitionsbank Schleswig-Holstein, 24091 Kiel
Besucheradresse: Investitionsbank Schleswig-Holstein, Zur Helling 5-6, 24143 Kiel 
Tel.: 0431 9905-0  Die Telefonhotline ist von 22. Mai 2023 bis zum 31. Juli 2023 nicht erreichbar.
E-Mail: foerderprogramme@ib-sh.de
Webseite und Antragsformulare:A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein | IB.SH (ib-sh.de)

Zusatzinformationen:

Informationen auf der Seite der Landesregierung:
Weiterbildungsbonus SH

Flyer zum Weiterbildungsbonus (barrierearm, pdf)