Eine gute Nachricht für alle Beschäftigten, freiberuflich Tätigen, Inhaberinnen und Inhaber von Kleinstbetrieben und Auszubildende in Schleswig-Holstein, die sich weiterbilden möchten: Zum 1. Juli 2020 wurden die Förderkriterien des „Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein“ überarbeitet.
Durch den Weiterbildungsbonus werden bis zur Obergrenze von 1.500 Euro bis zu 50 % der Seminarkosten übernommen, wenn dies zuvor bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein beantragt und bewilligt wurde. Die Begrenzung für die Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen, die sich bisher auf 3.000 Euro belief, entfällt. Die über die Förderung von 50 % der Kosten hinausgehenden Aufwendungen zahlt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Weiterbildungsbonus mehr als einmal in der aktuellen Förderperiode in Anspruch zu nehmen.
Informationen und Kontakt: Investitionsbank Schleswig-Holstein:
https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-arbeit-aktion-c4-weiterbildungsbonus
Mail-Adresse: foerderprogramme@ib-sh.de
Telefon: 0431 9905-2222