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Matese Fields / unsplash

Mit „AusbildungWeltweit“ ins Ausland

Für das Bundesprogramm „AusbildungWeltweit“ können Unternehmen, berufliche Schulen und Kammern noch bis zum 8. Oktober Anträge stellen. Die Aufenthalte können im Zeitraum vom 01. Februar 2027 bis 31. Januar 2028 durchgeführt werden. 
Gefördert werden:

  • Die Durchführung von Projekten, die Auszubildenden und betrieblichen Ausbildungspersonal internationale Lernerfahrung bieten
  • Es gibt Zuschüsse zu Fahrt und Aufenthalt
  • Auszubildendenaufenthalte im Rahmen der Ausbildung für eine Dauer von 3 Wochen bis 3 Monaten (19 – 90 Tage)
  • Auszubildende können praktische Erfahrungen im Ausland sammeln und sich in internationalen Teams bewähren
  • Lernaufenthalte von betrieblichem Ausbildungspersonal für 2 Tage bis 2 Wochen
  • Vorbereitende Besuche zur Konkretisierung Ihrer Planungen und Absprachen mit Partnern: 2 – 5 Tage

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