Seit dem Anerkennungsgesetz von 2012 besteht ein Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren für eine abgeschlossene und im Herkunftsstaat staatlich anerkannte Berufsqualifikation. Wie die Anerkennung zum Ausgangspunkt für einen gelungenen Einstieg und die weitere Entwicklung im Betrieb werden kann, darüber berichtet Viktoria Udjbinac in ihrem Beitrag in der Herbstausgabe des Magazins „Bildungspraxis“. Das Thema nimmt an Bedeutung zu. Das zeigen auch die Zahlen des Statistischen Bundesamtes Destatis für 2025: Bundesweit wurden rund 76 200 Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen gestellt. Das sind sieben Prozent mehr als im Vorjahr und damit ein neuer Höchststand.
Wichtig für den Arbeitgeber: Der „Anerkennungsbescheid kann sichtbar machen, welche Kompetenzen eine Fachkraft mitbringt und wie diese im Verhältnis zum deutschen Referenzberuf einzuordnen sind.“ Darauf aufbauend kann ein individueller Qualifizierungsplan entwickelt werden. Über das Portal „Anerkennung in Deutschland“ des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) finden Fachkräfte und Betriebe passende Beratungsangebote in ihrer Region.
kompletter Beitrag: Mehr als ein Bescheid
