Die Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung in Unternehmen und die Stärkung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen gehören zu den Zielen der neuen ESF-Sozialpartnerrichtlinie.
Die Richtlinie, mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025, ist eine gemeinsame Initiative von BMAS, BDA und DGB.
Das Forschungsinstitut für berufliche Bildung (f-bb) und der Bundesarbeitskreis Arbeit und Leben e. V. sind mit der Regiestelle beauftragt. Gemeinsam bieten sie unter anderem Informationsveranstaltungen und Begleitung an.
Die nächsten Informationsveranstaltungen für Interessierte und potenzielle Antragsteller finden am
5. April und 26. April statt.