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Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein auch in Teilzeit möglich

Teilzeit-Beschäftigte in Schleswig-Holstein können seit Januar 2025 auch einen Teilzeit-Bildungsurlaub beantragen.
Die dafür konzipierten Bildungsveranstaltungen werden anerkannt, wenn sie  mindestens 3,5 Zeitstundenn pro Tag umfassen.
Als teilzeitbeschäftigt gilt, wer die Hälfte oder weniger als die Hälfte der Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten arbeitet. 

weitere Informationen dazu finden Sie hier.