Teilzeit-Beschäftigte in Schleswig-Holstein können seit Januar 2025 auch einen Teilzeit-Bildungsurlaub beantragen.
Die dafür konzipierten Bildungsveranstaltungen werden anerkannt, wenn sie mindestens 3,5 Zeitstundenn pro Tag umfassen.
Als teilzeitbeschäftigt gilt, wer die Hälfte oder weniger als die Hälfte der Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten arbeitet.
weitere Informationen dazu finden Sie hier.