Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Richtlinien zur Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstudiums (Aufstiegsstipendium) geändert.
Das Aufstiegsstipendium können beruflich Qualifizierte, die in Ausbildung und Beruf ihre besonderen Begabungen bewiesen haben, für ein Hochschulstudium beantragen.
Daneben fördert das BMBF aus diesen Mitteln Maßnahmen zur Weiterentwicklung, zur Information und zum Erfahrungsaustausch sowie zur Evaluation dieser Begabtenförderung.
Folgende Bestimmungen wurden aktualisiert:
- Die Förderung für Stipendiatinnen und Stipendiaten in einem Vollzeitstudium beträgt nun monatlich 934 € + 80 € Büchergeld (vorher 861 € + 80 € Büchergeld).
- Im Vollzeitstudium kann für eigene Kinder unter 14 Jahren ein Kinderbetreuungszuschuss beantragt werden, dieser beträgt monatlich 160 € je Kind (vorher 150 € je Kind).
Geförderte in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten 2.900 € innerhalb eines Kalenderjahres (vorher 2.700 €).
Weitere Informationen im Fördernavigator