Der Bundesrat hat dem Pflege-Fachassistenz-Gesetz zugestimmt. Ziel des Gesetzes sei es, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und zusätzliche Fachkräfte zu gewinnen, so die Bundesregierung.
Mit dem neuen Gesetz wird ein klares und eigenständiges Berufsbild für die Pflege-Fachassistenz geschaffen. Die Regelungen für das Berufsprofil gelten ab dem 1. Januar 2027 bundesweit einheitlich. Die neue Ausbildung soll zugleich die Situation der Auszubildenden verbessern:
- Sie können bundesweit in allen Bereichen der Pflege arbeiten.
- Alle Auszubildenden erhalten erstmals durchgehend eine angemessene Vergütung.
- Die Ausbildung dauert in Vollzeit in der Regel 18 Monate. Eine Ausbildung in Teilzeit ist ebenso möglich.
- Bei Pflegeerfahrung bestehen Möglichkeiten, die Ausbildungszeit zu verkürzen.
- Voraussetzung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss.
- Eine spätere Qualifikation zur Pflegefachkraft ist möglich.
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang.
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