Zwei Jahre sind seit der Verabschiedung der Nationalen Weiterbildungsstrategie vergangen. Nun legen die Spitzen aus Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Länder, der Sozialpartner und der Bundesagentur für Arbeit ihren ersten Zwischenbericht vor.
Als konkrete Erfolge werden unter anderem der Rechtsanspruch auf eine Förderung bis zum Berufsabschluss für Geringqualifizierte, sowie die Verknüpfung von Kurzarbeitergeld und Weiterbildung.
„Der Bericht zur Nationalen Weiterbildungsstrategie zeigt“, so Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales in seiner Ansprache, „wir haben viel erreicht, müssen den Weg zu einer Weiterbildungsrepublik aber konsequent fortsetzen. Daran entscheidet sich die Zukunft unserer sozialen Marktwirtschaft: „Es geht nicht nur um wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch um den sozialen Frieden. Deshalb brauchen wir einen Rechtsanspruch auf staatlich geförderte Bildungszeiten zur sozialen Begleitung von Digitalisierung und ökologischem Umbau. Diese müssen so selbstverständlich werden wie Elternzeiten. Ein beruflicher Neustart kann neue Perspektiven und Chancen auf beruflichen Aufstieg schaffen. In den nächsten zehn Jahren könnten rund 2 Millionen Menschen von unserem Vorschlag profitieren. Wir müssen Weiterbildung neu denken und Kräfte bündeln. Die Nationale Weiterbildungsstrategie muss mit hohem Tempo fortgeführt werden.“
In einer Stellungnahme des DGB, fordert die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack, einen verlässlicheren Rahmen für die Weiterbildung, um sie für breitere Beschäftigtengruppen gangbarer und zugänglicher zu machen. „Ein erster und guter Schritt wäre es, die Wege zur beruflichen Weiterbildung über Beratung, Anerkennung von Kompetenzen und Qualifizierungsangeboten transparenter zu gestalten und besser aufeinander abzustimmen.“
Eine weitere Herausforderung bestehe darin, mehr Freiräume für Qualifizierungszeiten zu schaffen: „Weiterbildung führt allzu oft gleichzeitig zu Arbeitsverdichtung der Beschäftigten. Deshalb muss bei der Fortsetzung der Nationalen Weiterbildungsstrategie auch ein Modell für eine staatliche Förderung für eine Weiterbildungsteilzeit entwickelt, erprobt und umgesetzt werden“, so Hannack.