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Zweite Förderrunde für Handlungskonzept STEP gestartet

Ab sofort können bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein Förderanträge für das Handlungskonzept STEP beantragt werden. 
Mit der Aktion B1 Handlungskonzept STEP (Selbsteinschätzung, Training, Entwicklung, Perspektive) des Landesprogramm Arbeit unterstützt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Jugendliche mit  sonderpädagogischem Förderbedarf durch individuelles Coaching beim Übergang Schule-Beruf.

Weitere Informationen und  ergänzende Förderkriterien.

Der Antrag für den Bewilligungszeitraum vom 01.08.2024 bis 31.07.2026 ist vollständig bis zum 05.07.2024, 12:00 Uhr online einzureichen.