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Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz

Seit dem 1.  Januar 2025 haben Menschen ohne Berufsabschluss das Recht,  ihre beruflichen Kompetenzen validieren lassen. Das bedeutet, ihr Können wird zum Beispiel von einer Industrie- und Handelskammer (IHK) bewertet. Ist das Validierungsverfahren (auch Feststellungsverfahren genannt) erfolgreich, erhalten diejenigen ein anerkanntes Zertifikat. Dieses Dokument bescheinigt, das die Fähigkeiten genauso viel wert sind, wie ein Berufsabschluss sind. Besondere Regeln gelten für Menschen mit Behinderungen. Sie sollen bestmöglich von dem neuen Verfahren profitieren können. 

Grundvoraussetzungen dafür sind ein Mindestalter von 25 Jahren. Die Antragsteller*innen haben eineinhalb Mal länger im Wunschberuf gearbeitet, als die Berufsausbildung dauert.  Zum Beispiel dauert die Ausbildung zur Forstwirtin, zum Forstwirt drei Jahre. Also müssen 4,5 Jahre Tätigkeit in diesem Bereich nachgewiesen werden. Darüber hinaus wird vorausgesetzt, dass der Wohnsitz im Inland liegt oder die Tätigkeit mindestens zur Hälfte im Inland ausgeübt worden sein.

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