Der Bundestag hat das Pflege-Fachassistenz-Gesetz beschlossen. Mit dem neuen Gesetz soll, laut Presseinformation, ein klares und eigenständiges Berufsbild für die Pflege-Fachassistenz geschaffen werden. Die Regelungen für das Berufsprofil gelten dann bundesweit einheitlich. Die neue Ausbildung soll zugleich die Situation der Auszubildenden verbessern:
- Sie können bundesweit in allen Bereichen der Pflege arbeiten.
- Alle Auszubildenden erhalten erstmals durchgehend eine angemessene Vergütung.
- Die Ausbildung dauert in Vollzeit in der Regel 18 Monate. Eine Ausbildung in Teilzeit ist ebenso möglich.
- Bei Pflegeerfahrung bestehen Möglichkeiten, die Ausbildungszeit zu verkürzen.
- Voraussetzung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss.
- Eine spätere Qualifikation zur Pflegefachkraft ist möglich.
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang
- Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027
Für die Umsetzung des Vorhabens bedarf es noch der Zustimmung vom Bundesrat.