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Bürger- und Weiterbildungsgeld

Ab dem 1. Juli wird nicht nur das Bürgergeld an arbeitslose Menschen gezahlt, sondern auch das Weiterbildungsgeld.
Es wird als zusätzliche Prämie gezahlt, d. h. zusätzlich zum Regelsatz des Bürgergeldes und der Miete.
Dabei ist zwischen dem Bürgergeldbonus und dem Weiterbildungsbonus zu unterscheiden:
Bürgergeld-Bonus: Der Bürgergeldbonus wird für eine nicht-abschlussbezogene Weiterbildung von mindestens acht Wochen Länge gezahlt und beträgt 75 Euro im Monat, also nur die Hälfte des Weiterbildungsgeldes.
Weiterbildungsgeld: Das Weiterbildungsgeld – monatlich 150 € – wird dagegen nur für eine abschlussbezogene Weiterbildungsmaßnahme geleistet. Das ist beispielsweise eine Berufsausbildung oder eine Umschulung.

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