Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geplante Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) greife bei der Anerkennung informellen Lernens zu kurz. Zu diesem Fazit kommt Dr. Martin Noack in seinem Beitrag im Blog der Bertelsmannstiftung. Das Gesetz erreiche nur einen „Bruchteil der informell Qualifizierten“. Denn „die Voraussetzung für eine Validierung im BVaDiG ist eine überwiegende oder vollständige berufliche Handlungsfähigkeit. Ein Großteil der über 4 Millionen Menschen ohne Berufsabschluss wird erwartungsgemäß aber nur eine teilweise berufliche Handlungsfähigkeit aufweisen.“ Der Autor verweist in seiner Analyse unter anderem auf das Experten-Delphi zum Wert von Teilqualifikationen des Bundesinstituts für Berufliche Bildung (BIBB) sowie die Berliner Erklärung zur Anerkennung von Kompetenzen.
Das BVaDiG greift bei der Anerkennung informellen Lernens zu kurz (kompletter Beitrag)