Der Gesetzentwurf sieht weitere Schritte zur Digitalisierung und Automatisierung der Beratungsleistungen der Bundesagnetur für Arbeit vor. Dazu gehört der Ausbau der Videotelefonie. In den Agenturen für Arbeit wird der Vermittlungsprozess weiterentwickelt, Versicherungs- und Leistungsrecht werden vereinfacht und entlastet. Förderinstrumente sollen weiter angepasst und ausgebaut werden.
Ebenso sieht der Entwurf die Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen im In- und Ausland vor.