Die Delegierten des 22. Ordentlichen DGB-Bundeskongresses haben sich für eine grundlegende Reform der Weiterbildung in Deutschland inklusive einem Recht auf Weiterbildung ausgesprochen. In der dazu veröffentlichten Pressemitteilung des DGB vom 11. Mai heißt es:
„Betriebliche Qualifizierung und berufliche Weiterbildung sind wichtig, damit sich Beschäftigte in der digitalen und sozial-ökologischen Transformation beruflich weiterentwickeln können“, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. Gerade in Branchen, in denen es durch den digitalen Wandel und den notwendigen Umbau in Richtung Klimaneutralität zu Verschiebungen kommt und neue Qualifikationen benötigt werden, stelle sich die Herausforderung, Brücken für neue Beschäftigung und Tätigkeiten zu bauen. „Die Arbeitnehmer*innen dürfen mit den neuen Anforderungen nicht allein gelassen werden“, sagte Hannack.
„Grundsätzlich sind gleiche Bildungschancen die Grundlage, um kulturelle, ökonomische, demokratische und soziale Teilhabe für alle zu ermöglichen – das trifft auch für die Weiterbildung zu. Deshalb brauchen wir ein Recht auf Weiterbildung – auch um Frauen besser zu beteiligen und jene, die bisher nur wenige Zugangsmöglichkeiten zu Umschulungs- und Weiterbildungsangeboten bekommen“, betonte die DGB-Vize.
Derzeit profitieren nur 46 Prozent der An- und Ungelernten von Weiterbildung, aber 65 Prozent der Fachkräfte und sogar 76 Prozent der Führungskräfte. Bereits jetzt zeichnet sich eine Lücke im Bereich des digitalen Wissens und bei der Teilhabe an digitalen Veränderungen zwischen den Geschlechtern ab, die zu Ungunsten von Frauen und Mädchen ausfällt. Nicht zuletzt ist es für viele Beschäftigte eine erhebliche Hürde, dass eine Weiterbildung oftmals mit finanziellen Einbußen verbunden ist.
Deshalb fordert der DGB-Kongress konkret diese Punkte, um Existenzsicherung und bessere Maßnahmen zur Qualifizierung unter einen Hut zu kriegen:
• eine Bildungsteilzeit nach dem Beispiel Österreichs,
• die Ausweitung des Aufstiegs-BAföG,
• ein Transformationskurzarbeitergeld und
• Verbesserungen bei der Qualifizierung von Arbeitslosen.