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Pflege-Fachassistenz-Gesetz beschlossen

Der Bundestag hat das Pflege-Fachassistenz-Gesetz beschlossen. Mit dem neuen Gesetz soll, laut Presseinformation,  ein klares und eigenständiges Berufsbild für die Pflege-Fachassistenz geschaffen werden. Die Regelungen für das Berufsprofil gelten dann bundesweit einheitlich. Die neue Ausbildung soll zugleich die Situation der Auszubildenden verbessern:

  • Sie können bundesweit in allen Bereichen der Pflege arbeiten. 
  • Alle Auszubildenden erhalten erstmals durchgehend eine angemessene Vergütung. 
  • Die Ausbildung dauert in Vollzeit in der Regel 18 Monate. Eine Ausbildung in Teilzeit ist ebenso möglich.
  • Bei Pflegeerfahrung bestehen Möglichkeiten, die Ausbildungszeit zu verkürzen.
  • Voraussetzung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss.
  • Eine spätere Qualifikation zur Pflegefachkraft ist möglich.
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang
  • Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027

Für die Umsetzung des Vorhabens bedarf es noch der Zustimmung vom Bundesrat.