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Weiterbildungsbonus Pro nun wieder ohne Pro

Anträge zum Weiterbildungsbonus Pro können noch bis zum 15. November 2022, Posteingang 21. November 2022, bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt werden.
„Die Nachfrage nach Förderungen aus dem Weiterbildungsbonus Pro hat die Erwartungen bei weitem übertroffen. Seit dem Start im Juni 2021 konnten bis zum 27. Oktober 2022 bereits 3.718 Anträge mit einem Fördervolumen von 4,55 Millionen Euro bewilligt werden. Damit sind alle vorhandenen EU-Fördermittel bereits 8 Monate vor dem geplanten Auslaufen zum 30. Juni 2023 aufgebraucht“, so die vorläufige Bilanz von Arbeits- und Wirtschaftsminister Madsen.

Mit dem „Weiterbildungsbonus Pro“ werden berufliche Weiterbildungen mit bis
zu 1.500 Euro pro Weiterbildung und einer Förderquote von 90 % gefördert.
Die Mittel stammen aus dem REACT-Programm der Europäischen Union mit dem ein Beitrag zur Bewältigung der Folgen der Coronapandemie und zur stabilen Erholung der Wirtschaft geleistet werden soll. Dem ESF in Schleswig-Holstein standen dafür insgesamt etwa 15,6 Millionen Euro zur Verfügung, davon rund 6,2 Millionen Euro für den Weiterbildungsbonus Pro.

Ab dem 16. November 2022 sind Anträge zum Förderangebot des „Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein“ im Rahmen des Landesprogramms Arbeit 2021 – 2027 möglich.
Hier werden bis zu 40 % der förderfähigen Gesamtkosten für berufliche Weiterbildung von Erwerbstätigen und Auszubildenden, maximal 1.500 Euro pro Kalenderjahr für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen pro Antragstellenden aus ESF-Mitteln gezahlt. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber oder die/der Erwerbstätige bei selbstständiger Tätigkeit müssen sich zu mindestens 60% an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.

Informationen und Beratung erhalten Interessierte bei der IB.SH per Mail oder telefonisch unter 0431 9905-2222. Auch das Beratungsnetzwerk des Landes berät kostenfrei. Weitere Informationen: IB.SH-Website.