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Änderungen beim Weiterbildungsbonus SH

Ab dem 2. Februar 2026 gelten für den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein neue Bedingungen. Mit dem Weiterbildungsbonus wird die Teilnahme von Erwerbstätigen an Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. 

ab sofort gilt:

  • Der Zuschuss für Zuwendungsempfänger/-innen wird als Pauschalsatz in Höhe von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Weiterbildung gewährt.
  • Gefördert werden mehrere Weiterbildungen pro Person im Jahr.
  • Der/die Arbeitgeber/-in muss sich mit (mindestens) 40 Prozent an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen. Zudem trägt er/sie die Differenz zwischen den maximal geförderten 5.000 Euro und den tatsächlichen Kosten des Seminars.
  • Der Erwerb eines rechtlich vorgegebenen Befähigungs- und Fachkundenachweises ist förderfähig.

weitere Informationen auf dem Portal der IB SH