Vor wenigen Tagen hat der Bundesrat dem Berufsvalidierungs- und digitalisierunggesetz (BVaDiG) zugestimmt. Dieses wurde vom Bundestag am 14. Juni 2024 beschlossen. Es umfasst zahlreiche Änderungen im Berufsbildungsgesetz. (BBiG).
Sie beinhalten unter anderem Verkürzungsmöglichkeiten in der Teilzeitausbildung: Durch die Anpassungen im BBiG kann die Ausbildungsdauer bei der Teilzeitausbildung einfacher verkürzt werden (§ 8 Absatz 1 BBiG). Wird die Regelausbildungsdauer durch Verkürzungen nach § 8 Abs. 3 BBiG um höchstens sechs Monate überschritten, kann die Ausbildungsdauer auf die reguläre Ausbildungsdauer verkürzt werden.