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Neue Wege der Fachkräfteeinwanderung

„Wir haben heute das modernste Einwanderungsrecht der Welt beschlossen.“ Das erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser in ihrer Rede vor dem Bundestag am 23. Juni 2023.
Zuvor hatten die Abgeordneten über die Änderungen im  Fachkräfteeinwanderungsgesetz abgestimmt. 
Zukünftig gibt es neue Möglichkeiten, nach Deutschland einzureisen:

  • Qualifikation: Wer einen Abschluss hat, soll künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können.
  • Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, soll als Arbeitskraft einwandern können. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein – das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren.
  • Potenziale: Neu eingeführt wird eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner.

weitere Informationen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat

spezielle Informationsseite: https://fachkraefteeinwanderungsgesetz.de/

Handreichung/ Diskussionspapier des BiBB: Bushanska_et-al_Fachkräfteeinwanderung.pdf